Oikocredit bestätigt die Einführung eines neuen Anlagemodells in Österreich

Oikocredit bestätigt die Einführung eines neuen Anlagemodells in Österreich

AGM-2019-17.jpg15. Februar 2023

Oikocredit startet am 1. März 2023 mit der Einführung des neuen Anlagemodells, das es geeigneten österreichischen Organisationen und Privatpersonen erlauben wird, unmittelbar in die Genossenschaft zu investieren. Bestehende österreichische Anleger*innen werden in zwei Phasen auf das neue Modell umgestellt.

Anleger*innen in Österreich investieren aktuell indirekt in OIKOCREDIT, Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit) über Stichting Oikocredit International Share Foundation (OISF). OISF ist ein Direktmitglied von Oikocredit, das Anteile an Oikocredit hält und Hinterlegungsscheine für diese Anteile an Anleger*innen ausgibt. 

Das neue Anlagemodell ermöglicht es Anleger*innen, durch Erwerb eines nicht stimmberechtigten Eigenkapitalinstruments, d.h. von Beteiligungen, direkt in Oikocredit zu investieren. Eine Beteiligung ist ein stimmrechtloses Beteiligungsrecht an Oikocredit Ecumenical Development Cooperative Society U.A. mit Sitz in Amersfoort, Niederlande nach niederländischem Recht. Beteiligungen ersetzen die von Oikocredit ausgegebenen Anteile, die von OISF angebotenen Hinterlegungsscheine und die übrigen Anlageprodukte ersetzen, die die Oikocredit-Förderkreise in anderen Ländern anbieten.  

Oikocredit hat heute von der niederländischen Finanzmarktaufsicht (AFM) die Genehmigung für ihren Prospekt erhalten, der wesentliche Informationen über das Angebot von Beteiligungen enthält.

Geringfügige Änderungen für Anleger*innen

Beteiligungen sind in finanzieller Hinsicht im Wesentlichen vergleichbar mit den von Oikocredit angebotenen Anteilen und den von OISF ausgegebenen Hinterlegungsscheinen für die Anteile, die sie hält (siehe nachstehende Tabelle). Für die Verwaltung der Anlagen fallen auch weiterhin keine Kosten an. Ferner ändert sich nichts bei den Anlagemöglichkeiten, der Rücknahme, den Dividendenbestimmungen, dem Risikoprofil der Anlage oder den Kontaktpersonen für Fragen zur Anlage. Die Wiener Oikocredit-Geschäftsstelle wird weiterhin für Fragen zum Investment die erste Anlaufstelle für Anleger*innen in Österreich sein.

Ein effizienteres und wirkungsvolleres Modell 

Die Einführung der Beteiligungen ermöglicht es Privatpersonen und Organisationen einheitlicher und direkter in Oikocredit zu investieren. Da Oikocredit allen Anleger*innen ein einheitliches Produkt anbietet, wird das Anlagemodell effizienter. Dies ermöglicht der Genossenschaft, mehr Ressourcen für Partnerschaften und Projekte zu verwenden, die Gemeinschaften mit geringem Einkommen zugutekommen, sowie in nachhaltige Entwicklung, die sie gemeinsam mit ihrem globalen Netzwerk aus Anleger*innen, Mitgliedern und Partnern fördert. 

Änderungen ab dem 1. März 2023 

Das neue Modell wird in zwei Stufen eingeführt: 

1. März 2023: Beteiligungen ersetzen Anteile als das den Hinterlegungsscheinen zugrunde liegende Produkt 

  • Zum 1. März 2023 wandelt Oikocredit die von OISF gehaltenen Anteile in Beteiligungen um. Den im Umlauf befindlichen Hinterlegungsscheinen wird dann eine Beteiligung statt eines Anteils zugrunde liegen.  
  • Neue Hinterlegungsscheine, die von OSIF am und nach dem 1. März 2023 ausgegeben werden, werden auf Beteiligungen basieren. 
  • Wie üblich gibt es eine Verzögerung zwischen dem Antrag auf Erwerb (bisher: Kaufantrag) eines/einer Anleger*in und der Ausgabe von Hinterlegungsscheinen durch OISF. Anträge, die im Februar gestellt werden, werden bearbeitet und, wenn sie genehmigt werden, im März mit dem geänderten zugrundeliegendem Produkt ausgegeben.
  • Mehr Informationen zur Umwandlung des den Hinterlegungsscheinen zugrundeliegenden Produktes in Beteiligungen können im zweiten Nachtrag zum OISF Prospekt nachgelesen werden (siehe Kasten „Weiterführende Informationen zum neuen Anlagemodell").

1. April 2023: Beteiligungen ersetzen Hinterlegungsscheine als Anlageprodukt 

  • Ab dem 1. April 2023 können alle geeigneten Privatpersonen oder Organisationen in Österreich Beteiligungen direkt von Oikocredit erwerben. OISF wird dann keine Hinterlegungsscheine mehr ausgeben.  
  • Mit Wirkung zum selben Datum werden sämtliche Hinterlegungsscheine, die bis zu diesem Datum von Anleger*innen gehalten wurden, in Beteiligungen umgewandelt. Anleger*innen, die zuvor mittels Hinterlegungsscheinen in OISF investiert haben, investieren durch die Beteiligungen dann direkt bei Oikocredit.
  • Oikocredit wird die einzige Organisation sein, die in Österreich ein Oikocredit-Anlageprodukt anbietet, ausgibt und zurücknimmt. OISF wird ab diesem Datum die Verwaltung aller Investments einstellen.
  • Wie üblich gibt es eine Verzögerung zwischen dem Antrag auf Erwerb (bisher: Kaufantrag) eines/einer Anleger*in und der Ausgabe von Beteiligungen durch Oikocredit. Anträge auf Hinterlegungsscheine, die im März gestellt werden, werden bearbeitet und, wenn sie genehmigt werden, im April als Beteiligungen ausgegeben.
  • Alle Anfragen für Hinterlegungsscheine an oder nach diesem Datum werden als Anfragen für Beteiligungen an Oikocredit behandelt. 

Anleger*innen müssen nichts unternehmen, um das zugrunde liegende Produkt umzuwandeln oder ihre Hinterlegungsscheine auszutauschen. Falls sie nicht mit diesen Änderungen einverstanden sind, können sie die Rücknahme ihrer Anlage gemäß dem aktuell geltenden Verfahren beantragen. 

Anleger*innen bleiben über den österreichischen Förderkreis Oikocredit Austria vernetzt

Anleger*innen in Österreich können weiterhin als Mitglieder unseres österreichischen Förderkreises auf lokaler Ebene vernetzt bleiben. Diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Aktivitäten des Förderkreises. Der Förderkreis wird auch künftig den Auftrag von Oikocredit unterstützen und Anleger*innen unter anderem im Rahmen von Veranstaltungen oder Bildungsangeboten zu Entwicklungsthemen zusammenbringen.  

Weitere Informationen zu den Beteiligungen finden Sie in der nachstehenden Tabelle, und hier. Anleger*innen wird empfohlen, sich mit den wichtigsten Dokumenten zu den Änderungen vertraut zu machen (siehe Kasten „Weiterführende Informationen zum neuen Anlagemodell").

Vergleich der wichtigsten Eigenschaften der aktuellen Hinterlegungsscheine und der Beteiligungen

Hinterlegungsscheine (aktuelles Produkt) Beteiligungen (neues Produkt)
Emittent Stichting Oikocredit International Share Foundation (OISF), mit Sitz in Amersfoort, Niederlande. Oikocredit Ecumenical Development Cooperative Society U.A. (Oikocredit), mit Sitz in Amersfoort, Niederlande.
Art der Anlage Hinterlegungsschein ohne Stimmrecht, der von OISF für einen von Oikocredit ausgegebenen Anteil ausgestellt wird. Eigenkapitalinstrument ohne Stimmrecht, das von Oikocredit ausgegeben wird und als Beteiligung bezeichnet wird.
Mindestanlagebetrag bei Eröffnung
200 EUR (Zum Nennwert eines Hinterlegungsscheins) 200 EUR (Zum Nennwert einer Beteiligung)
Ausgabepreis Der Ausgabepreis eines Hinterlegungsscheins entspricht dem Nennwert (200 EUR). Für die Ausgabe zu einem Nettoinventarwert unter 200 EUR ist eine Änderung der Satzung von Oikocredit erforderlich, die von der Generalversammlung genehmigt werden muss. Der Ausgabepreis einer Beteiligung entspricht dem Nennwert (200 EUR) oder dem Nettoinventarwert (Englisch: net asset value – NAV), je nachdem welcher Betrag niedriger ist. Auf diesem Wege kann Oikocredit auch ohne Änderung der Satzung Beteiligungen ausgeben, wenn der Wert der Beteiligungen sinkt. In den Beteiligungsbedingungen wurde ausdrücklich festgelegt, wie der NAV pro Beteiligung in Fremdwährungen berechnet wird, falls der NAV unter den Nennwert fallen sollte.
Rücknahmepreis Zum Nennwert (200 EUR) oder Nettoinventarwert, je nachdem welcher Betrag niedriger ist. Das bedeutet, dass der Rücknahmepreis nicht über 200 EUR, aber darunter liegen kann. Wie bei Hinterlegungs-scheinen. In den Beteiligungsbedingungen wurde ausdrücklich festgelegt, wie der Nettoinventarwert (NAV) pro Beteiligung in Fremdwährungen berechnet wird, falls der NAV unter den Nennwert fallen sollte.
Dividende

Die Direktmitglieder von Oikocredit legen die Dividende bei der jährlichen Generalversammlung fest. In der Vergangenheit betrug die Dividende 2 %, 1 % und 0,5 %. (siehe die jüngsten Dividendenzahlen in der 5-Jahres-Übersichtstabelle in unserem englischen Jahresbericht). Es gab aber auch Jahre, in denen keine Dividende ausgezahlt wurde.

Wie bei Hinterlegungsscheinen.
Kosten für Anlageverwaltung Grundsätzlich erlaubt, bestehen derzeit aber nicht. Grundsätzlich erlaubt, bestehen derzeit aber nicht.
Risikobericht

Eine Anlage in Form von Hinterlegungsscheinen ist mit finanziellen Risiken verbunden, die üblicherweise für Investitionen in das Eigenkapital einer Gesellschaft gelten. Diese und weitere Risiken sind im OISF-Prospekt beschrieben.

Anlagen sind grundsätzlich mit erheblichen Risiken verbunden und können zum vollständigen Verlust des Anlagekapitals führen. 

Oikocredit ist bestrebt, das Kapital der Anleger*innen durch umsichtige Geschäftsentscheidungen und Rückstellungen für erwartete Verluste zu schützen; ein Restrisiko kann jedoch nie ganz ausgeschlossen werden. Seit der Gründung von Oikocredit im Jahr 1975 musste noch kein*e Anleger*in einen Kapitalverlust hinnehmen. Von Leistungen in der Vergangenheit kann allerdings nicht auf künftige Ergebnisse geschlossen werden.
Das Risikoprofil ist identisch mit dem Risikoprofil von Hinterlegungsscheinen. Die Investitionsrisiken von Beteiligungen sind in einem neuen Prospekt beschrieben.
Rücknahme

Sie können jederzeit einen Antrag auf Rücknahme (bisher: Rückkaufantrag)  stellen, indem Sie das Rücknahmeformular einreichen, mit dem Sie Ihr Geld zurückfordern.

Rücknahmeanträge werden monatlich bearbeitet.  

Ob Hinterlegungsscheine zurückgenommen werden, liegt im Ermessen von Oikocredit. 

Wie bei Hinterlegungs-scheinen können Sie einen Antrag auf Rücknahme (bisher: Rückkauf) stellen. Rücknahmeanträge werden monatlich bearbeitet und grundsätzlich nach Ermessen von Oikocredit entschieden. Außerdem kann Oikocredit entscheiden, Anlagen zurückzunehmen, wenn ein*e Anleger*in die Anforderungen nicht mehr erfüllt oder weniger als eine Beteiligung besitzt.
Haftung Die Haftung der Anleger*innen ist auf den angelegten Betrag beschränkt. Das bedeutet, dass Anleger*innen zwar das gesamte eingesetzte Kapital verlieren können, sie darüber hinaus aber nicht für Verbindlichkeiten der Genossenschaft haften. Wie bei Hinterlegungsscheinen.

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