Oikocredits Generalversammlung in Indien

Oikocredits Generalversammlung in Indien

15. Juli 2018

Einmal jährlich treffen sich die Mitglieder der Genossenschaft Oikocredit auf der Generalversammlung.

Beim „Annual General Meeting“ (AGM) beschließen sie gemeinsam die Grundlagen der Geschäftspolitik und wählen den Aufsichtsrat. Die Generalversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft.

Oikocredits diesjährige Generalversammlung fand im indischen Chennai statt. Zum zweiten Mal seit ihrer Gründung im Jahr 1975 hielt die Genossenschaft ihre Versammlung in Indien ab, genau 40 Jahre nach Vergabe des ersten Kredits in diesem Land. Rund 90 TeilnehmerInnen besuchten die Veranstaltung am 14. Juni 2018. Bereits in der Woche davor fanden unter anderem auch interne Meetings und Besuche bei Partnerorganisationen statt. Ferner waren lokale Fachkräfte als GastrednerInnen geladen.

Die TeilnehmerInnen der Generalversammlung 2018.

Neue Mitglieder im Aufsichtsrat

Die Generalversammlung wählte Eltjo Kok (Niederlande) in den Aufsichtsrat. Ruth Waweru (Kenia) wurde für eine zweite Amtszeit gewählt.

Die Teilnehmenden dankten Jacinta Hamann de Vivero (Peru), die nach zwei Amtszeiten im Aufsichtsrat – zuletzt als seine Vorsitzende – ausschied, für ihr wertvolles Engagement und für die Leitung während der vergangenen vier Jahre. Der Aufsichtsrat wählte Karsten Löffler (Deutschland) zu seinem Vorsitzenden und Annette Austin (Australien) zur stellvertretenden Vorsitzenden.

Neue Mitglieder im Mitgliederrat

Ferner wurden bei der Generalversammlung sechs Mitglieder in den Mitgliederrat (Members’ Council) gewählt. Christiane Riffaud (Frankreich) wurde zum ersten Mal gewählt, fünf Mitglieder wurden wiedergewählt: Emmanuel Muhozi (Ruanda), Hans van Nie (Kanada), Huub Lems (Niederlande), Polisi Baudoin Kivava (DR Kongo) und Ulrike Chini (Deutschland).

Verschiedene Beschlüsse

Die Generalversammlung stimmte der Beschlussvorlage des Vorstands, eine Dividende von einem Prozent auszuschütten, zu. Angenommen wurde ebenfalls ein Antrag auf Aufnahme einer Übergangsregelung in die Satzung (Articles of Association). Diese Klausel bevollmächtigt den Vorstand, bei einer etwaigen Änderung der Bilanzierungsregeln den Zeitraum, während dessen der Vorstand die Rücknahme von Anteilen aussetzen kann, von derzeit maximal fünf Jahren auf unbestimmte Zeit zu erhöhen.

Die AnlegerInnen von Oikocredit Austria wurden Mitte Juli in einer postalischen Aussendung über diese Beschlüsse und die Höhe ihrer Ausschüttung informiert.

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