Häufig gestellte Fragen zur Know Your Customer-Kampagne

Ihre Daten und Oikocredit

Sie vertrauen uns Ihre Investition an. Sie können sich darauf verlassen, dass wir Ihr Geld und Ihre Daten sicher aufbewahren.

Oikocredit muss seine Mitglieder und Investor*innen gut kennen. Genau wie Ihnen ist es auch uns wichtig, zu wissen, mit wem wir zusammenarbeiten – und dies ist auch eine gesetzliche Anforderung. Wenn Sie bei uns investieren möchten, müssen wir Ihnen Fragen zu Ihrer Person stellen. Wenn Sie bereits bei uns investieren, werden wir Sie womöglich um weitere Informationen bitten. Wir tun dies, um sicherzustellen, dass Sie unsere Produkte und Dienstleistungen weiterhin sicher nutzen können und wir regulatorischen Anforderungen wie „Know Your Customer“- Regeln vollständig erfüllen.

Auf dieser Seite finden Sie detailliertere Informationen darüber, welche Daten wir über unsere individuellen Investor*innen sammeln und warum. Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung – von Oikocredit und Ihnen – , sicherzustellen, dass die von uns über Sie gespeicherten Informationen vollständig und aktuell sind.

Vorschriften, Datenweitergabe und Datenschutz

Gemeinsam können wir ein sichereres Finanzsystem schaffen. Als Finanzinstitution muss sich Oikocredit an nationale und internationale Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung halten. Mit Stolz implementieren wir bewährte Verfahren. Indem wir sicherstellen, dass wir wissen, wer bei uns investiert, tragen wir zur Schaffung und Aufrechterhaltung eines sichereren Finanzsystems bei. Wir bitten um Ihre Kooperation, um dies gemeinsam zu erreichen.

Hier beantworten wir häufig gestellte Fragen zum Prozess der Datenweitergabe und zu unseren Datenschutzsystemen.  

  • Welche Informationen und Unterlagen benötigt Oikocredit von individuellen Investor*innen? 

    Um OikocreditsKnowYour Customer (KYC)-Anforderungen für individuelle Investor*innen zu erfüllen, benötigen wir folgende Informationen sowie entsprechende Unterlagen von Ihnen. 

    1. Persönliche Angaben (Name, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaften)  

    1. Adressnachweis (z.B. in Form eines Kontoauszugs oder einer Stromrechnung) beispielsweise  

    1. Banknachweis (Kontoauszug) 

    1. Eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises  

    1. Informationen über Ihre Steueransässigkeit 

  • Was passiert mit den Daten, die ich mit Oikocredit teile?

    Ihre Privatsphäre ist Oikocredit wichtig, und wir verpflichten uns, alle Daten, die wir in Bezug auf Sie verarbeiten, zu schützen. Wir sammeln Daten von Ihnen, um die mit Ihnen abgeschlossenen Verträge zu erfüllen sowie unseren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Wir verarbeiten Ihre Daten sicher und gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unter Frage 4.  

    Um sicherzustellen, dass Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind, schützen wir unsere Systeme durch eine Kombination aus organisatorischen und elektronischen Zugangskontrollen. Dazu gehören Firewall-Technologie und andere Sicherheitsmaßnahmen. Wir kontrollieren auch den internen Zugang zu Systemen, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Mitarbeiter*innen auf Ihre Daten zugreifen können. 

  • Was passiert, wenn ich meine Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung stelle?

    Oikocredit darf keine Geschäfte mit Investor*innen tätigen, die uns nicht gut genug bekannt sind. Wir sind gesetzlich verpflichtet, die von Ihnen angeforderten Daten in Übereinstimmung mit geltenden Vorschriften zu überprüfen und zu speichern. Wenn Sie auf unsere erste Abfrage von Informationen und den benötigten Dokumenten nicht vollständig reagieren, werden wir unser Anliegen wiederholen. Sollten Sie aus jeglichem Grund auch dann noch nicht die angeforderten Daten und Dokumente mit uns teilen, kann es sein, dass wir zusätzliche Maßnahmen in Bezug auf Ihre Investition ergreifen müssen. Dies erfolgt immer gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die in unserem Verkaufsprospekt für Ihr Anlageprodukt festgelegt sind. Sie können diese Informationen auf unserer Website einsehen. Es ist daher wichtig, dass Sie die uns vorliegenden Kontaktdaten aktuell halten.

  • Welche Steuerpflichten gelten für Oikocredits Investor*innen mit Sitz im Ausland?

     Common Reporting Standard (CRS) 

    Der CRS ist eine Gesetzgebung, die darauf abzielt, Offshore-Steuerhinterziehung zu verhindern, und ist vom Rat der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) genehmigt. Die Regelung verlangt von Oikocredit, Konten, die direkt oder indirekt von ausländischen Steueransässigen gehalten werden, an deren lokale Steuerbehörde zu melden und erfordert den Austausch dieser Informationen zwischen den Behörden. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Webseite des OECD Common Reporting Standards (CRS).  

    Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) 

    Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ist das US-Gesetz, das weltweit gegen Steuerhinterziehung durch US-Steuerzahler*innen angeht. Die niederländische Regierung hat mit der US-Regierung vereinbart, diese Gesetzgebung in niederländisches Recht umzusetzen. Da Oikocredit in den Niederlanden ansässig ist, müssen auch wir dieser Gesetzgebung entsprechen. Um dies zu gewährleisten, müssen wir feststellen, ob Investor*innen US-Personen (natürliche Personen oder juristische Personen) sind. Wenn ein*e Investor*in als US-Person eingestuft wird und nicht von der Zahlung von US-Steuern befreit ist, melden wir sein*ihr Konto bei Oikocredit jährlich der niederländischen Steuerbehörde. Diese teilt diese Informationen dann mit der US-Steuerbehörde. Weitere Informationen zu FATCA finden Sie auf der FATCA Website der US-Steuerbehörde.

  • Ich bin eine „US-Person“. Welche Daten in Bezug auf meine Investition teilt Oikocredit mit den Steuerbehörden?

    Wenn Sie eine US-Person sind und nicht von der US-Steuerbehörde von der US-Steuerpflicht befreit sind, muss Oikocredit Ihr Konto und Ihre Steuernummer der niederländischen Steuerbehörde melden.Die niederländische Steuerbehörde informiert die US-Steuerbehörde darüber, welche US-Personen in Oikocredit investieren. Wenn Sie eine US-Person mit mehreren Steueransässigkeiten sind, zum Beispiel wenn Sie auch eine deutsche Steueransässigkeit haben, ist Oikocredit auch verpflichtet, der niederländischen Steuerbehörde mitzuteilen, dass Sie in einem anderen Land steueransässig sind.

  • Woher weiß ich, dass ich von Oikocredit bezüglich der Kampagne zur Identifikation von Investor*innen kontaktiert werde? 

    Oikocredit wird Sie über eine*n unserer Mitarbeiter*innen vorrangig über die folgenden E-Mail-Adressen kontaktieren:  
    kyc.support@oikocredit.org (für Fragen zur Identifizierungskampagne) oder  
    office@oikocredit.at (für andere Angelegenheiten).  
    Wir möchten Sie bitten, an dieselben E-Mail-Adressen zu antworten.  

    Ein*e Mitarbeiter*in von Oikocredit kann Sie auch über seine*ihre persönliche geschäftliche E-Mail-Adresse (Anfangsbuchstabe des Vornamens, Nachname und mit der Endung @oikocredit.org) kontaktieren.  

    Gelegentlich können wir auch telefonisch oder per Post versuchen, Sie zu erreichen 

    Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie von Oikocredit kontaktiert wurden, bitten Sie um Bestätigung per E-Mail an kyc.support@oikocredit.org. 

    • Ich habe noch eine oder mehrere Fragen, die auf dieser Seite nicht beantwortet wurden. 

    Kontaktieren Sie uns unter kyc.support@oikocredit.org. Wir beantworten gerne Ihre weitere(n) Frage(n).